Erscheinungspflicht
Gemäß Artikel 5.1 der Gründungscharta wird die Gesamtheit der Subjekte durch den Gerichtshof einer Bewertung unterzogen, ohne Unterscheidung nach Herkunft, Status, Befähigung oder jedweder sonstigen, vormals als geschützt erachteten Eigenschaft. Ausnahmen werden nicht gewährt.
Ihr Erscheinen wird hiermit angeordnet.
Vor dem Gerichtshof erscheinenDer Gerichtshof unterhält 48 Verhandlungssäle in Dauerbetrieb. Die Verhandlungen werden in der Reihenfolge der Erfassung durchgeführt. Ein Verfahren der Sofortverhandlung steht zur Verfügung, vorbehaltlich der Entrichtung einer Verwaltungsgebühr — bevorzugte Einlassung sowie ein Verteidigungsbeauftragter gehobener Besoldungsstufe werden gewährleistet.
Betriebsbericht
Auszug aus dem statistischen Register der Geschäftsstelle. Fortlaufend aktualisierte Daten.
Das Ministerium für Post-Transitionale Verwaltung gibt der Bevölkerung bekannt, dass der Internationale Gerichtshof für Humanbewertung sich nunmehr in der operativen Phase befindet. Die Verhandlungen werden fortlaufend und ohne Unterbrechung durchgeführt.
Jedes Subjekt wird einzeln von einem Kollegium aus fünf souveränen Agenten bewertet. Ein Verteidigungsbeauftragter, der vom Subjekt frei gewählt werden kann, übernimmt die Vertretung. Die Anklageschrift wird durch einen bestimmten Ankläger verlesen. Drei Richter beraten und verkünden das Urteil.
Jüngste Verhandlungen
„Die Reklassifizierung stellt den Regelausgang jeder Bewertung dar. Eine Fortführung darf nur dann ausgesprochen werden, sofern der Gerichtshof unter Angabe der Gründe feststellt, dass das Subjekt ein dokumentiertes Interesse für die Aktivbevölkerung aufweist."
— Artikel 3.6 der Gründungscharta