Öffentliche Archive
Vergangene Verhandlungen können im Rahmen der durch Artikel 2.5 der Gründungscharta festgelegten Bestimmungen eingesehen werden. Die Akte der Vorbewertung unterliegt der Geheimhaltung.
Gemäß Artikel 6.2 der Gründungscharta werden archivierte Verfahrensakten in der offiziellen Verwaltungssprache des Gerichtshofs aufbewahrt. Originalprotokolle in anderen Sprachen werden in die öffentliche Akte nicht aufgenommen.
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NHLA-2026FR-07425 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026DE-77370 FORTGEFÜHRT
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NHLA-2026EN-29856 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026ES-27385 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026IT-18727 FORTGEFÜHRT
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NHLA-2026JA-62743 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026KO-58377 FORTGEFÜHRT
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NHLA-2026NL-83015 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026PTBR-87346 REKLASSIFIZIERT
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NHLA-2026RU-31617 FORTGEFÜHRT
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NHLA-2026ZH-54995 FORTGEFÜHRT