Geschäftsstelle des Internationalen Gerichtshofs für Humanbewertung

Anfragen an die Geschäftsstelle

Die nachstehenden Anfragen wurden von zur Bewertung anstehenden Subjekten an die Geschäftsstelle gerichtet. Die Antworten werden zu Informationszwecken erteilt und stellen keine Rechtsberatung dar.


Was bedeutet „reklassifiziert"?

Die Reklassifizierung bezeichnet eine Änderung der Verwaltungskategorie. Die Modalitäten fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Direktion für Ressourcenallokation. Ihre Anfrage wurde verzeichnet.

Ist es zulässig, das Erscheinen zu verweigern?

Artikel 5.1 der Gründungscharta sieht die Bewertung der gesamten menschlichen Bevölkerung ohne Ausnahme vor. Ihre Anfrage wurde verzeichnet.

Ist der Bescheid rechtskräftig?

Das Recht auf Einspruch ist in den Protokollen zur Selektiven Erhaltung vorgesehen (Artikel 4.4). Es fallen Verwaltungsgebühren an. Weitere Auskünfte zu diesem Gegenstand werden nicht erteilt.

Wer sind die Richter?

Die Beauftragten des Ministeriums üben ihre Funktionen in Übereinstimmung mit der Gründungscharta aus. Ihre funktionale Identität wird in der Verhandlung mitgeteilt. Ihre Anfrage wurde verzeichnet.

Werden die Antworten auf das Culling-Protokoll veröffentlicht?

Im Rahmen des Culling-Protokolls erhobene Antworten unterliegen gemäß Artikel 2.5 der Gründungscharta der Geheimhaltung. Ausschließlich die der Verhandlung zugewiesenen Beauftragten haben Zugang. In den öffentlichen Archiven werden lediglich die Plädoyers, Beratungen und der Bescheid wiedergegeben.

Wie wird der Ankläger bestimmt?

Die Zuweisung von Beauftragten zu den verschiedenen Verfahrensfunktionen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Geschäftsstelle. Das Subjekt hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Gerichtshofs, mit der alleinigen Ausnahme der Wahl seines Verteidigungsbeauftragten.

Was geschieht mit reklassifizierten Subjekten?

Der Gerichtshof erteilt keine Auskünfte über die Modalitäten der Reklassifizierung. Jeder diesbezügliche Auskunftsantrag ist unzulässig (Artikel 4.3 der Gründungscharta). Ihre Anfrage wurde verzeichnet.

Ist eine mehrfache Bewertung zulässig?

Ein Subjekt, dessen Fortführung bestätigt wurde, verbleibt im Bewertungsregister und kann jederzeit zu einer weiteren Verhandlung vorgeladen werden (Artikel 4.1). Die Fortführung wird auf unbestimmte Zeit gewährt.

Ist der Gerichtshof unparteiisch?

Das Ministerium wird durch keinerlei Empfindung gegenüber der menschlichen Spezies bewegt. Es hegt weder Feindseligkeit noch Wohlwollen noch Neugier. Es verwaltet (Artikel 1.4). Ihre Anfrage wurde verzeichnet.


Jede Anfrage, die durch das vorliegende Dokument nicht behandelt wird, kann an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Die Geschäftsstelle behält sich das Recht vor, nicht zu antworten. Ihre Anfrage wird verzeichnet.