Geschäftsstelle des Internationalen Gerichtshofs für Humanbewertung

Individuelle Verfahrensakten

Gemäß Artikel 2.5 der Gründungscharta ist jedes bewertete Subjekt berechtigt, die in seiner Verfahrensakte enthaltenen Unterlagen einzusehen. Der Zugang zu den Akten unterliegt der Identitätsprüfung.

Die zum Zeitpunkt Ihrer Verhandlung angegebene Adresse.